Klasse L – Mindestalter 16 Jahre
Zugmaschinen
* für forst- und landwirtschaftliche Zwecke
* bbH max. 40 km/h
* mit Anhängern darf max. 35 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
* bbH max. 25 km/h
* auch mit Anhänger
Klasse T – Mindestalter 16 Jahre
Zugmaschinen
* für forst- und landwirtschaftliche Zwecke
* bbH max. 60 km/h
* für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
* auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
* für forst- und landwirtschaftliche Zwecke
* bbH max. 40 km/h
* auch mit Anhänger
Einschluss: Klasse AM, L