Klasse L – Mindestalter 16 Jahre

 

Zugmaschinen

* für forst- und landwirtschaftliche Zwecke

* bbH max. 40 km/h

* mit Anhängern darf max. 35 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:

* bbH max. 25 km/h

* auch mit Anhänger

 

 

Klasse T – Mindestalter 16 Jahre

 

Zugmaschinen

* für forst- und landwirtschaftliche Zwecke

* bbH max. 60 km/h

* für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h

* auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

* für forst- und landwirtschaftliche Zwecke

* bbH max. 40 km/h

* auch mit Anhänger

Einschluss: Klasse AM, L