Klasse B – Mindestalter 18 Jahre/ 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF 17)

 

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:

* zG max. 3.500 kg

* max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

* Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

* Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Einschluss: Klasse AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

 

 

Klasse B 96

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

* zG des Anhängers über 750 kg

* zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung notwendig.

 

 

Klasse BE

 

Vorbesitz Klasse B

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

* zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung jedoch Pflicht