Klasse B – Mindestalter 18 Jahre/ 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF 17)
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
* zG max. 3.500 kg
* max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
* Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
* Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: Klasse AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Klasse B 96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
* zG des Anhängers über 750 kg
* zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung notwendig.
Klasse BE
Vorbesitz Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
* zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung jedoch Pflicht